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   OLG Hamm, 26.01.2010 - (2) 6 Ss 460/09   

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https://dejure.org/2010,37622
OLG Hamm, 26.01.2010 - (2) 6 Ss 460/09 (https://dejure.org/2010,37622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2010 - (2) 6 Ss 460/09 (https://dejure.org/2010,37622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - (2) 6 Ss 460/09 (https://dejure.org/2010,37622)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 9831
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 4 Ss 220/08

    Nötigung im Straßenverkehr; Teilaufhebung; vorläufige Entziehung der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Er trägt mit weiteren Ausführen vor, dass das Urteil von der Rechtsprechung des OLG Hamm (4 Ss 220/08) abweiche.

    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt" ( OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 Ss 220/08 ).

    Der landgerichtlichen Würdigung steht entgegen der Auffassung des Verteidigers die Entscheidung des 4. Strafsenates des OLG Hamm vom 24. Juni 2008 - 4 Ss 220/08 - nicht entgegen, da ihr ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde liegt.

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i.S. des § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4, 7 = NJW 1969, 1444; BGHSt 48, 233, 238 = NJW 2003, 1613 = NStZ 2003, 486).

    Setzt er das von ihm geführte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig mit der beabsichtigten Folge eines "Beinahe-Unfalls" ein, ist er nach § 315b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu bestrafen ( BGHSt 48, 233, 236 = NJW 2003, 1613 = NStZ 2003, 486).

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt" ( OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 4 Ss 220/08 ).

    In der genannten Entscheidung heißt es im Gesamtkontext (siehe bereits oben): "...Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt ( BVerfG NJW 2007, 1669 = NStZ 2007, 397 m.w.N.), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2000 - 2a Ss 164/00

    Nötigung; Verfolgung; Zufahren auf Polizeibeamte; Gewaltbegriff; Gefährdung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Oder aber wird es unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen § 240 StGB erörtert, wenn der Täter auf einen eine Parklücke freihaltenden Fußgänger zufährt, um diesen zur Freigabe des Parkplatzes zu zwingen, und dabei eine erhebliche Gefährdung für dessen körperliche Unversehrtheit verursacht oder diesen gar verletzt (vgl. Fischer, a.a.O., § 240 StGB Rdnr. 49 m.w.N; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 240 StGB Rdnr. 27; zum ganzen OLG Düsseldorf, StraFO 2001, 178).

    Es besteht kein Streit darüber, dass derjenige, der einen anderen durch Zufahren mit einem Kraftfahrzeug zur Freigabe der Fahrt veranlasst, diesen mit Gewalt zu einem Handeln nötigt und dadurch den objektiven Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB erfüllt ( OLG Düsseldorf, StraFo 2001, 178; Fischer, a.a.O. § 240 StGB Rdnr. 28; Hentschel/König/Dauer, a.a.O. § 240 StGB Rdnr. 27).

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Begeht er dabei eine der "sieben Todsünden" im Straßenverkehr und führt das zu einem "Beinahe-Unfall" ( BGHSt 48, 119, 124 = NJW 2003, 836 = NStZ 2003, 266 m.w.N.), macht er sich nach § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar.
  • BGH, 02.10.1953 - 3 StR 151/53

    'Die Sünderin' - § 32 StGB, Verteidigungswille des Angegriffenen auch bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Im Rahmen des § 240 StGB reicht bedingter Vorsatz aus ( BGHSt 5, 245; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 240 Rdnr. 53; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 240 StGB Rdnr. 8).
  • BGH, 24.07.1975 - 4 StR 165/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch absichtliches Zufahren auf

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Eine andere Beurteilung ist hier auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Täter nicht beabsichtigt, den Bedrohten zu überfahren oder zu verletzen, sondern diesem im letzten Augenblick ausweichen oder vor ihm anhalten will (vgl. BGHSt 26, 176 - zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Denn in diesem Fall beherrscht er die von ihm durch sein gezieltes Zufahren geschaffene Situation auch dann nicht sicher, wenn er bereit ist, im letzten Augenblick auszuweichen oder anzuhalten ( BGHSt 28, 87; BGH NJW 1983, 1624; BGH DAR 1985, 258 - jeweils zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist eine Nötigung i.S. des § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4, 7 = NJW 1969, 1444; BGHSt 48, 233, 238 = NJW 2003, 1613 = NStZ 2003, 486).
  • LG Kiel, 02.06.2003 - VIII Ks 2/03

    Notwendigkeit einer Garantenstellung für die Erfüllung des Tatbestands der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2010 - 6 Ss 460/09
    Die jedermann zugängliche Erfahrung lehrt, dass "im heutigen Straßenverkehr sich Verkehrsteilnehmer ständig gegenseitig irgendwie behindern" (LK-Rüth, 10. Aufl., § 315b Rn. 18; König, NStZ 2004, 157, 177).
  • BGH, 14.04.1983 - 4 StR 126/83

    Absichtliches Anfahren eines Fußgängers - Gefährlicher Eingriff - Erfüllung der

  • OLG Köln, 14.07.1998 - Ss 330/98
  • LG Ravensburg, 14.02.1985 - 2 S 336/84
  • OLG Hamm, 28.02.1973 - 4 Ss 1627/72
  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Dass das Amtsgericht hierzu nur bedingten Vorsatz festgestellt hat, ist aber unschädlich, weil auch dies genügt (vgl. BGHSt 5, 245; OLG Hamm BeckRS 2010, 9831; Fischer, a.a.O., § 240 Rn. 53; König in Hentschel/König/Dauer, StVR 46. Aufl., § 240 StGB Rn. 8).
  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    "Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der

    Dass das Amtsgericht hierzu nur bedingten Vorsatz festgestellt hat, ist aber unschädlich, weil auch dies genügt (vgl. BGHSt 5, 245; OLG Hamm BeckRS 2010, 9831; Fischer, a.a.O., § 240 Rn. 53; König in Hentschel/König/Dauer, StVR 46. Aufl., § 240 StGB Rn. 8).
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